Vater Artur Fischer verklagte mich, weil er nicht möchte, dass die Wahrheit über die Beurkundung des Erb- und Pflichtteilsverzichtvertrages rauskommt.
Klaus Fischer verklagte mich, weil ich den Verdacht äußerte, dass ich bei der Vergleichsverhandlung über diese GbR betrogen wurde.
Die Beschwerde vor dem EGMR ist nur zulässig, wenn alle innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft wurden und sie spätestens sechs Monate nach der letzten innerstaatlichen Entscheidung erhoben wird.
Menschenrechte in der Firma Fischerwerke, Artur Fischer GmbH & Co. KG:
Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Gibt es in Deutschland mehr Rechte für Reiche? Die reichen Millionäre mein Vater Artur Fischer und Klaus Fischer, lassen sich u.a. Karikaturen und das Wort Hai verbieten. Sie lassen sich verbieten, dass ich den Ablauf der Beurkundung erzähle.
Europäischer Gerichtshof: In lahmster Instanz. Von Arne Bensiek, Badische Zeitung.
vom 01.06.2010
Text: von Arne Bensiek
STRASSBURG. Neulich hat wieder einer Champagner geschickt, um das hohe Gericht zu bestechen. Brigitte Lotz deutet auf ein Regal an der Wand, eine Art Schrein der Korruption. Handys, eine Packung Zigaretten, ein Flachmann, eine Tafel Schokolade und eine polnische Matrosenmütze liegen dort. All das haben Menschen ihrer Beschwerde beigelegt, Opfer einer Menschenrechtsverletzung geworden zu sein.
"Wir bekommen immer wieder kleinere oder größere Aufmerksamkeiten", erzählt Brigitte Lotz, die Leiterin der Poststelle im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. "Die Menschen hoffen, mit einem großzügigen Geschenk die Bearbeitung ihres Falls zu beschleunigen." Manches fliegt in den Müll; Außergewöhnliches bleibt zur Erheiterung im Regal der Poststelle. Schneller geht es deshalb aber auch nicht.
Champagner soll den Richtern Dampf machen
auch mal eine Flasche Champagner nach Straßburg schicken, ist ein Zeichen der Verzweiflung. Der Gerichtshof ist heillos überlastet. Wer in Straßburg klagt, muss Jahre auf eine Entscheidung der Richter warten – und auf Gerechtigkeit.
Die letzte Instanz ist auch die lahmste. Allein im vergangenen Jahr gingen am Menschenrechtsgerichtshof mehr als 57 000 Klagen ein. Die 47 Richter konnten lediglich 35 000 Fälle abarbeiten. Damit stieg die Zahl der anhängigen Fälle Ende des vergangenen Jahres auf 120 000. Ab jetzt sollen solche trüben Aussichten der Vergangenheit angehören. Nachdem Russland das Protokoll ratifiziert hat, tritt heute eine Reform des Gerichtshofs in Kraft. Die Zahl der eingehenden und der bearbeiteten Fälle soll sich bald decken.
Renate Jaeger, Deutschlands Richterin am Menschenrechtsgerichtshof, ist überzeugt vom Erfolg der bevorstehenden Veränderungen. Sie sitzt in ihrem bescheidenen Büro, auf dem Schreibtisch steht ein Blumenstrauß, der welkt. "Wir hatten am Gerichtshof bisher leider kein Mittel, gleichartige Fälle gesammelt oder exemplarisch an einem Fall zu entscheiden", erläutert Jaeger, die 2004 nach Straßburg berufen wurde. Daher würden sich immer mehr Klagen anhäufen. "Mit der Reform wird das Nadelöhr aber geweitet."
Gibt es künftig Klagen, deren Sachverhalte bereits grundsätzlich vom Gerichtshof beurteilt wurden, entscheidet ein Gremium aus drei statt sieben Richtern über die Verfahren. Das soll die Kammern für schwierige Fälle entlasten. Auch der aufgestaute Stapel anhängiger Klagen soll so abgetragen werden. "Je nach Auslegung ist heute fast jeder zweite Fall eine Wiederholung", schätzt Renate Jaeger.
Am schnellsten geht es schon jetzt bei Brigitte Lotz in der Poststelle. Spätestens 24 Stunden nach ihrem Eingang wandern die registrierten Klagen weiter in die juristischen Abteilungen. Daher ist das Bakschisch bei Brigitte Lotz fehl am Platz. Nur wenn eine Klage unvollständig ist, bleibt sie in den Aktenschränken der Poststelle, den Brutkästen, wie Brigitte Lotz sie nennt. Die Französin hat eine Schublade herausgezogen und sich einen Fall gegriffen. Ein Russe hat eine handgeschriebene Seite geschickt, ein Formfehler. "Dem Mann haben wir die offiziellen Formulare zugeschickt und warten nun auf die formgerechte Klage", erklärt Brigitte Lotz. Bis dahin bleibt der russische Fall einer von 50 000 in den Straßburger Brutkästen. Kommen die Formulare in sechs Monaten nicht ausgefüllt zurück, vernichten die Mitarbeiter der Poststelle die Akte – genau wie die zahlreichen nicht ernst zu nehmenden Zuschriften. "Es gibt Menschen, notorische Schreiber, die schicken dem Gerichtshof Bilder, Gedichte oder führen eine Brieffreundschaft", sagt Brigitte Lotz und zieht eine Kalligrafie aus einem Papierkorb. Sie kennt die Handschrift.
Ein paar Meter weiter, im Deutschland-Fach mit den vollständigen Klagen, liegt der Brief eines Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Bernau, der eine Verlegung in sein Heimatland fordert. Die Akte darunter ist die Klage eines Vaters, der seine beiden Töchter seit einem Jahr nicht mehr gesehen hat und nun in letzter Instanz ein Besuchsrecht fordert. 2500 solcher Klagen aus Deutschland landeten im vergangenen Jahr in Straßburg. Mehr als 90 Prozent befand der Gerichtshof für unzulässig. Einzelrichter können von sofort an eine Klage abweisen. Damit er am Menschengerichtshof überhaupt zugelassen wird, muss der Kläger den Rechtsweg in seinem Heimatland ausgeschöpft haben. Das Gericht soll eine Klage auch dann für unzulässig erklären können, wenn dem Kläger kein bedeutender Schaden entstanden ist. "Das sind zum Beispiel Menschen, deren Vorgarten für den Ausbau einer Bundesstraße verkleinert werden musste", schildert Renate Jaeger. Ausgenommen sind jene Klagen, bei denen es in engerem Sinne um den Schutz der Menschenrechte geht.
Abgearbeitet wird nach Bedeutung.
Verurteilt haben Renate Jaeger und ihre Kollegen Deutschland im vergangenen Jahr 21-mal. Eine deutlich höhere Zahl als in den Jahren zuvor, in denen es immer zwischen sechs und sieben Verurteilungen waren. Die Richterin ist deshalb nicht gut zu sprechen auf ihr Land. "Ich bin enttäuscht", sagt Renate Jaeger. 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland verurteilt und den Staat zugleich aufgefordert, ein Rechtsmittel gegen überlange Verfahrensdauern in Zivilprozessen zu schaffen. Contergangeschädigte etwa, die keine finanzielle Entschädigung erhalten, weil sich die Prozesse über Jahre hinziehen, sollten vom Staat entschädigt werden, wenn er ihnen kein faires Verfahren in angemessener Zeit bieten kann. "Bei einer Gesetzesanhörung im Bundestag im vergangenen Jahr waren sich aber alle Parteien einig, dass ein solches Gesetz unpraktisch sei", berichtet Renate Jaeger.
Bei so viel Nichtbeachtung reagierten die Straßburger Richter trotzig. Schließlich hat Deutschland wie alle 47 Mitglieder des Europarats die Europäische Menschenrechtskonvention und damit auch den Menschenrechtsgerichtshof anerkannt. Kurzerhand verurteilten die Straßburger Deutschland in 14 weiteren Fällen von Verletzung des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren.
Mit sichtbaren Folgen: In absoluten Zahlen stieg Deutschland bei den Menschenrechtsverletzungen auf den 14. Rang der 47 – zwar weit hinter dem traurigen Spitzenreiter Russland, aber noch vor Serbien oder "Das steht Deutschland nicht gut zu Gesicht, wenn man Georgien. andererseits China ermahnt, die Menschenrechte zu achten", kritisiert Jaeger. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ein Gesetz ausgearbeitet, das bald verabschiedet werden soll.
Auf Jägers Tisch liegen drei Akten übereinander: ein Fall von 2005, einer von 2007 und ein neuer von 2009. "Wir bearbeiten die Klagen nicht nach dem Eingangsstempel, sondern nach ihrer Bedeutung", erklärt die Richterin. Klagen, bei denen die Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit liegen, stünden hintenan. Priorität hätten Fälle, in denen das Menschenrecht noch umgesetzt werden könne. Ein Vater zum Beispiel, der vor der Abschiebung noch einmal sein Kind sehen will. Oder eine muslimische Gemeinde, die in der Schweiz ein Minarett an der Moschee errichten möchte. "Es geht uns dabei um das gelebte Menschenrecht und nicht um eine läppische Geldentschädigung", sagt Renate Jaeger.
Jeder Mitgliedsstaat (Staatenbeschwerde) oder jede Einzelperson (Individualbeschwerde), kann direkt eine Beschwerde beim Gerichtshof einlegen, wenn man der Auffassung ist, ein durch die Konvention garantiertes Recht sei durch einen Mitgliedsstaat verletzt worden. Ein Beschwerdeformular und ein Merkblatt sind beim Gerichtshof erhältlich. Die Verhandlungen des Gerichtshofs sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht die befasste Kammer oder die Große Kammer aus besonderen Gründen anders entscheiden. Die von den Beschwerdeführern eingereichten Schriftstücke sind der Öffentlichkeit zugänglich. Jede Bürgerin oder jeder Bürger kann selbst eine Beschwerde einreichen, anwaltliche Vertretung wird dabei aber empfohlen. Diese ist erforderlich bei Verhandlungen oder nach einer Entscheidung, die die Beschwerde für zulässig erklärt. Der Europarat hat für Beschwerdeführer, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, ein Prozesskostenhilfesystem entwickelt.
Die offiziellen Sprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch. Beschwerden können aber in einer der Amtssprache der Mitgliedstaaten eingereicht werden. Sobald die Beschwerde für zulässig erklärt worden ist, muss jedoch eine der offiziellen Gerichtssprachen verwendet werden, es sei denn, das Gericht lässt ausnahmsweise den Gebrauch der Sprache des Beschwerdeführers zu. Die Kammern des Gerichts entscheiden per Mehrheitsbeschluss. Jeder Richter, der an der Prüfung des Falles teilgenommen hat, hat das Recht, dem Urteil des Gerichtshofs ein Sondervotum anzufügen, entweder zustimmend oder abweichend, oder eine einfache Erklärung abzugeben, dass er dem Urteil nicht zustimmt. Innerhalb von drei Monaten nach dem Urteil der Kammer kann jede Partei die Verweisung des Falles an die Große Kammer beantragen, wenn die Sache eine schwierige Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Über solche Anträge wird von einem Ausschuss von fünf Richtern der Großen Kammer entschieden. Wenn der Ausschuss den Antrag annimmt, fällt die Große Kammer eine Entscheidung in Form eines Urteils. Diese Urteile sind endgültig und bindend für den Mitgliedsstaat, gegen den die Beschwerde gerichtet war.
Streit im Hause Dübel - Fischer geht weiter
Die Tochter Fischer-Weber des berühmten Erfinder will sich vom Vater Artur Fischer nicht den Mund verbieten lassen.
Von Wieland Schmidt, Heilbronner Stimme:
Das Landgericht Heilbronn hat ihr verboten, ihren Vater Artur Fischer und Bruder Klaus Fischer als Erbschleicher und Betrüger zu bezeichnen. Jetzt will Margot Fischer vor dem Stuttgarter Oberlandgericht um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung kämpfen.
Der Gedanke irgendwann in naher Zukunft zusammen mit ihrem 86 Jahre alten Vater Artur Fischer in einem Stuttgarter Gerichtssaal sitzen zu müssen, ist für Margot Fischer unerträglich. Trotzdem will die Tochter des Erfinders und Gründers der Fischerwerke, Artur Fischer in Tumlingen bei Freudenstadt das durchstehen. Die 58-jährige Tochter hat jetzt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Heilbronn eingelegt, nachdem sie ihrem Vater Artur Fischer und Bruder nicht mehr auf ihrer Internetseite (fischerfratze.de) als Haie, Wölfe, Betrüger oder Erbschleicher bezeichnen darf. Die Tochter, die sich von ihrer reichen Familie seelisch missbraucht und weggeworfen fühlt, will ihre Meinung weiter frei äußern dürfen und sagen, wie es sich aus ihrer Sicht zugetragen hat.
Wie berichtet,hatte Artur Fischer, Gründer der Fischerwerke, und sein Sohn Klaus Fischer mit einer Unterlassungsklage vor der 6. Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts Recht bekommen. Die Veröffentlichungen auf der Internetseite der Tochter, gingen zu weit und seien Angriff auf die Persönlichkeitsrechte von Artur Fischer und Klaus Fischer, meinten die Richter. Aber die im Unterland lebende Tochter Fischer will das Urteil überprüfen lassen. Das sich Menschen in ihren Persönlichkeitsrechten angegriffen fühlen, mag schon sein. Aber ich bin auch ein Mensch und schreie es raus, was mit mir gemacht wurde, begründet Margot Fischer den erneuten Gang vor Gericht. Nach wie vor wirft sie ihrem als Dübel Fischer weltweit bekannten Vater Artur Fischer und Bruder vor, sie sogar um ihr Pflichterbteil gebracht zu haben. Die seit ihrer Geburt hochgradig schwerhörige Tochter von Artur Fischer, arbeitete ohne Berufsausbildung 36 Arbeitsjahre im Unternehmen Fischerwerke, der heute mit 3300 Mitarbeitern in 19 Ländern rund 450 Millionen Euro Umsatz macht. Dann wurde ihr nach eigenen Angabengekündigt, seitdem ist sie arbeitslos. Die Familie Artur Fischer (Fischerwerke) hat alle Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Aber Margot Fischer will sich von ihrem Vater Artur Fischer und Bruder, heute nicht mehr den Mund verbieten lassen.