Mobbing vom Feinsten: Artur Fischer und Klaus Fischer lügen auch, wenn sie behaupten, dass ich eine Kündigung wollte. Warum bekam ich dann eine Abmahnung mit Lohnkürzung und Benutzung der Stechuhr und warum musste ich vor dem Arbeitsgericht klagen?
Nach der Kündigung musste ich staatliche Hilfe beantragen, siehe Leistungsbescheid: Für schwerbehinderte Menschen ist der Arbeitsplatz nicht nur regelmäßiges Einkommen, sie wollen integriert werden wie jeder Mensch, daß hat mir die Familie Artur Fischer genommen.
Nach 36 Arbeitsjahren in der Firma Fischerwerke - entsorgt auf Staatskosten.
So wurde mich meine Familie Fischer los:
Vom Vater Artur Fischer und Klaus Fischer bekam ich 1999 nach 36 Arbeitsjahren in der Firma Fischerwerke eine Änderungskündigung!
Die Änderungskündigung sah vor, dass mein Lohn um die Hälfte gekürzt wird und ich mit dem Zeiterfassungssystem (Stechuhr) in die Firma Fischerwerke arbeiten sollte.
Erst jetzt ging ich zum ersten Mal zu einem Rechtsanwalt:
vertreten d. d. Firma Artur Fischer GmbH, Fischerwerke, diese vertreten. d. d. Geschäftsführer Klaus Fischer, Thomas Foth, Eugen Jung, Peter Sprang, Wolfgang Steeb und Rainer Wein, Weinhalde 14 - 18 in 72178 Waldachtal.
Wegen Teilkündigung Streitwert DM 24.720,00
Namens und in Vollmacht der Tochter Fischer erheben wir Klage mit folgenden Anträgen:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Änderungskündigung vom 06.05.1999 unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis in der Fa. Fischerwerke über den Ablauf der Kündigungsfrist am 31.12.1999 hinaus unverändert fortbesteht.
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis in der Fa. Fischerwerke durch die ordentliche Änderungskündigung nicht zum 31.12.1999 aufgelöst wird.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis über den 31.12.1999 hinaus unverändert fortbesteht.
Begründung
Die im Jahr 1948 geborene Klägerin, Tochter des Firmengründers Artur Fischer, Gründer der Fischerwerke, trat am 01.10.1963 in die Dienste der Beklagten Fischerwerke ein. Seit dem Jahr 1987 ist die Tochter Fischer dort halbtags in der "Poststelle" beschäftigt, wobei ihr Gehalt laufend erhöht wurde und seit 1995 monatlich DM 4.000,00 (zzgl. DM 52,00 vermögenswirksame Leistungen) beträgt. Die Arbeitsvertragsbedingungen wurden zwischen der Firma Fischerwerke mündlich vereinbart.
Beweis: Vorlage der Gehaltsabrechnungen der Fa. Fischerwerke.
Vorlage des Schreibens der Bundesanstalt für Arbeit.
Zeugnis des N.N., Name und ladungsfähige Anschrift wird im Bestreitensfall nachgereicht.
Mit Schreiben vom 06.06.1999 haben die Fischerwerke GmbH & Co. KG eine Änderungskündigung ausgesprochen und hierbei das Arbeitsentgelt der Tochter Fischer - mit Wirkung ab 01.01.2000 - um fünfzig Prozent monatlich herabgesetzt.
Nach Angaben der Artur Fischer, Fischerwerke soll der Betriebsrat zu dieser Änderungskündigung ordnungsgemäß gehört worden sein. Diese Behauptung ist indes mit Nichtwissen zu bestreiten.
Nachdem die Tochter Fischer bereits zwölf Jahre unverändert halbtags tätig ist und Ihr Gehalt gleichwohl laufend, zuletzt im März 1999 erhöht wurde, kann insbesondere keine Rede davon sein, dass sie ihre Beschäftigungssituation auf eine durchschnittliche Halbtagsbeschäftigung eingependelt habe, weshalb eine Herabsetzung der Vergütung gerechtfertigt sei.
Somit entbehrt die Gehaltskürzung der Artur Fischer, Fischerwerke jeder rechtlichen Grundlage. Die Änderungskündigung stellt vielmehr einen unzulässigen einseitigen Widerruf vertraglich geschuldeter Leistungen dar. Die Fischerwerke sind daher zur Weiterzahlung des vereinbarten Gehalts nach den unveränderten Arbeitsbedingungen verpflichtet. Dieser Anspruch wird zugleich vorsorglich geltend gemacht.
Für den Fall, dass das Gericht wider Erwarten zur Auffassung gelangen sollte, dass die streitgegenständliche Kündigung keine unzulässige Teilkündigung, sondern eine Änderungskündigung darstellt, ist nach dem Hilfsantrag zu erkennen.
Denn eine Änderungskündigung der Fischerwerke ist sozial ungerechtfertigt, da für sie weder Personen- noch verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe bestehen.
Insoweit wird auf den obigen Sachvortrag verwiesen.
Abschließend wird bereits jetzt gebeten, bei der Bestimmung eines Gütetermins zu berücksichtigen, das sich Frau Margot Fischer Weber im Urlaub befindet.
Stier
Rechtsanwalt
Zeitungsartikel Südwest am 25.05.2007
Artur Fischer: Der Dübel-Erfinder verklagt seine Tochter wegen übler Nachrede ...
Kein Patent für familiäre Harmonie
Ein bizarrer Familienstreit kratzt am Ruf des Vorzeigeunternehmers Artur Fischerwerke. Vom Erfinder des Dübels fühlt sich seine Tochter "menschenverachtend" behandelt und um einen Teil des Erbe gebracht. Weil sie ihre Vorwürfe publizierte, wurde sie vom Vater Artur Fischer verklagt.
HANS GEORG FRANK
HEILBRONN: Artur Fischer (87) könnte eigentlich stolz auf ein großartiges Lebenswerk zurückblicken. Der gelernte Bauschlosser begründete 1948 aus kleinstem Anfang ein weltumspannendes Unternehmen Fischerwerke, häufte ein Vermögen von angeblich 300 Mio. EURO an.
Aus einer 20-Quadratmeter-Werkstatt (Monatsmiete 25 DM oder rund 12,50 EURO) entwickelte er einen Konzern mit 3300 Mitarbeitern in 19 Ländern und einem Umsatz von rund 500 Mio. EURO die Fischerwerke GmbH & Co. KG.
Das Genie Artur Fischer aus dem Schwarzwald ist vielfach geehrt, das Land schmückt sich mit dem Vorzeigeunternehmer. "Der Bundespräsident hat mich ausgezeichnet", sagte der Vater des Dübels, "niemand in Deutschland hat mehr Patente als ich." Doch 1080 Patente und 5867 internationale Schutzrechte zählen für seine Tochter Fischer Margot (58) recht wenig. Sie fühlt sich von ihrem Vater Artur Fischer und ihrem Bruder Klaus (56) äußerst mies behandelt. Im Internet stellte sie beide an den Pranger. Auf "Fischerfratze" behauptet die bei Heilbronn lebende hörbehinderte Frau, mit einem für sie unverständlichen Erbvertrag ausgebootet worden zu sein.
Die Behauptungen waren so schwerwiegend, dass Artur Fischer und Klaus Fischer vor dem Landgericht Heilbronn im Sommer letzten Jahres eine einstweilige Verfügung erwirkten. Ehrenrührige Behauptungen mussten daher gestrichen werden, die Verwandten Fischer dürfen auch nicht in Karikaturen als Haie, Wolf, Schwein und Fuchs dargestellt werden, weil dies mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sei, urteilte die Zivilkammer.
Mit der Abfuhr mag sich die streitbare Tochter Fischer nicht zufrieden geben. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ist aus formellem Grund gescheitert, jetzt strengte sie in Heilbronn vor der gleichen Kammer das Hauptsacheverfahren an. Doch die sieht "keinen Anlass zur Änderung der Rechtsauffassung", erklärte Richter Burkhard Hartmann. "Nicht alles, was man denkt, darf auch auf den Markt getragen werden", sagte er. Die Frau, die ohne Schul- und Berufsabschluss in Vaters Firma Fischerwerke, Artur Fischer arbeitete, will jedoch nicht klein beigeben.
Die Meinungsfreiheit, ließ sie ihre Anwältin sagen, sei weit zu fassen, "auch wenn es dem Herrn Artur Fischer nicht gefällt, dass sein Ruf angekratzt wird". Die vom Gericht angestrebte gütliche Einigung kam nicht zustande. Ein Urteil wird am 5. Juli verkündet. Bis 1998 hätten sie sich gut verstanden, erzählte Artur Fischer vor der Verhandlung, dann habe seine verwitwete Tochter einen neuen Partner kennen gelernt. Sie lebe keineswegs von Erwerbsunfähigkeitsrente, wie früher behauptet. Die Tochter Fischer habe Grundstücke und Geld im Wert von 1,5 Mio. EURO bekommen. Aus einer Lebensversicherung habe sie 200.000,00 EURO erhalten, nächstes Jahr folgten 600.000 EURO. Nach seinem Tod Artur Fischer beziehe sie eine monatliche Leibrente von 6.000,00 EURO "und im Testament steht noch mehr drin". Für den Streit hat der Erfinder Artur Fischer keine Patentlösung. "Das ist bitter", sagte er sichtlich erschüttert.