Prof. Artur Fischer und mein Bruder Klaus Fischer fordern mich auf, sofort meine Internetseite zu schließen, sonst würden sie von mir "relevante" Sachverhalte im Internet veröffentlicht ...
Abmahnung von Artur Fischer den Rechtsanwälten: Kees, Hehl& Heckmann, aus Stuttgart.
Text:
Sehr geehrte Frau Kollegin,
mein Schreiben an Sie vom 09.06.2006 blieb bislang unbeantwortet. Hieraus schließen wir, dass es Ihrer Frau Mandantin Fischer auf eine rechtliche Auseinandersetzung ankommen lassen will. Zudem hat sie es für richtig gehalten, ihre Website "fischerfratze" noch um einen Abschnitt "Abmahnung" zu ergänzen.
Sollte diese Website nunmehr nicht umgehend geschlossen werden, muss Ihre Frau Mandantin Fischer damit rechnen, dass unsere Mandanten (Artur Fischer und Klaus Fischer) ebenfalls in diesen Zusammenhang relevante Sachverhalte über ihre Frau Mandantin und deren familiäre Beziehung einschließlich der vom Vater Artur Fischer erhaltenen hohen Zuwendungen im Internet veröffentlicht werden. Dies schließt Ergebnisse der Nachforschungen über das Vorleben des Herrn B. Simon ein, die für die Öffentlichkeit sicherlich ebenfalls von Interesse sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Hehl
Rechtsanwälte Kees, Hehl, Heckmann aus Stuttgart.
Nach diesem Urteil des Landgerichts Heilbronn, wollte Familie Artur Fischer mich wieder unterdrücken und ich sollte folgende "Regelung" unterschreiben.
Reichardt & Partner, z. H. Frau Rechtsanwälten Jana Eiselt (Eiselt-Möckel)
Theodor-Heuss-Strasse. 2, 74338 Brackenheim
Prof. Artur Fischer und Klaus Fischer / Margot Fischer-Weber, Landgericht Heilbronn 6 O 212/06 Hg
Sehr geehrte Frau Kollegin,
durch das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 04.08.2006 ist Ihre Mandantin zu den dort tenorierten Unterlassungen verurteilt worden.
Wir fordern Ihre Mandanten namens unserer Mantanten hiermit auf, rechtsverbindlich zu erklären, dass sie das Urteil des Landgericht Heilbronn vom 04.08.2006 als endgültige Regelung anerkennt, d.h. gegen das Urteil kein Rechtsmittel einlegen und keinen Antrag nach §§ 926, 927 Zivil Prozess Ordnung stellen wird.
Wir sehen der Erklärung Ihrer Mandantin bis zum 28. August 2006 entgegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Hehl
Quelle: Berliner Morgenpost:
Zoff in der Dübel Dynastie Fischerwerke.
In der Familie um den Dübel-Hersteller Fischerwerke geht es derzeit hoch her: Das Landgericht Heilbronn entscheidet am Donnerstag über eine Klage des Gründers gegen die eigene Tochter. Es geht um Geld, Erbschaften und persönliche Fehden. Die Tochter fährt ihre Gegenangriffe längst öffentlich über das Internet.
Streit kommt bekanntlich in den besten Familien vor. Was sich derzeit in der Fischerwerke - Dynastie um Deutschlands erfolgreichsten Tüftler Artur Fischer abspielt, ist aber schon mehr als ein üblicher Streit unter Verwandten. Es geht um Geiz und Geld, um Hass und Verbitterung, um Erbschaften und Rache. Mittlerweile kommuniziert der Erfinder des Dübels und des Fischertechnik-Baukastens mit seiner einzigen Tochter nur noch über Anwälte. Heute urteilt das Landgericht Heilbronn über den Familienzwist. Der 87-jährige Unternehmer selbst will sich auf Anfrage zum Sachverhalt nicht äußern.
Die Fronten sind verhärtet. Tochter Margot Fischer-Weber fühlt sich als Opfer ihrer hoch angesehenen Familie. Ihre Geschichte hat die 59-Jährige auf der Internetseite www.fischerfratze.de aufgeschrieben. Gegen Vater Artur Fischer und Bruder Klaus Fischer, der seit 1980 die familieneigenen Fischerwerke leitet, erhebt sie dort heftige Vorwürfe. Margot Fischer sieht sich gedemütigt, seelisch missbraucht und unter Ausnutzung ihrer Gutgläubigkeit um ihr millionenschweres Erbe gebracht.
Menschenverachtend sei sie von Vater Artur Fischer und Bruder behandelt worden. In Karikaturen werden die beiden auf der Internetseite als Haie, Wölfe und unbarmherzige Arbeitgeber dargestellt. So habe sie 1999 nach 36 Jahren im Familienbetrieb Fischerwerke eine Änderungskündigung bekommen, nach der ihr Gehalt halbiert und die Arbeitszeit fortan per Stechuhr kontrolliert werden sollten. Mit einer Abfindung schied die stark hörbehinderte Frau daraufhin aus dem Familienunternehmen aus.
Die Fischers fühlen sich von den Darstellungen im Internet verunglimpft und haben mit Verweis auf den Tatbestand der „üblen Nachrede“ geklagt – mit Erfolg. „Die Verunglimpfung von Angehörigen im Internet ist unzulässig“, hatte die 6. Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts im August 2006 in einem Eilverfahren entschieden und der Tochter per einstweiliger Verfügung und unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro einen Teil der verwendeten Formulierungen untersagt. Einige, schon von der Homepage gelöschte, Behauptungen seien „vom Recht der freien Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt“.